Der Mietspiegel informiert
Sie über die ortsübliche Vergleichsmiete entsprechend dem Mietrechtsreformgesetz. Mit Hilfe des Mietspiegels können Sie also ermitteln, wie hoch die ortsübliche Miete für eine Wohnung mit bestimmten Merkmalen ist. Als Miete wird die Nettokaltmiete angegeben. Dies ist die Miete für den reinen Wohnraum ohne Betriebs- und Verbrauchskosten. Garage, Stellplatz oder eine von Vermieterin oder Vermieter überlassene Möblierung bleiben ebenfalls unberücksichtigt.
Grundlage für die aktualisierten Schätzwerte des Mietspiegels
ist eine repräsentative Befragung ausgewählter Haushalte. Entsprechend dem Mietrechtsreformgesetz hat man dabei nur Mietverhältnisse berücksichtigt, deren Mieten in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert wurden.
Alle 2 Jahre wird der Mietspiegel erneuert.
Der Mietspiegel gilt
für freifinanzierte Wohnungen im Stadtgebiet Freiburg einschließlich der eingemeindeten Ortsteile.
Er gilt nicht für:
● Geförderten Wohnraum
● Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern
● Untervermieteten Wohnraum
● Wohnheime
● Einzelzimmer ohne Küche und Bad
Hier geht's zur Seite der Stadt Freiburg mit Download des Mietspiegels